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|---|---|---|---|---|
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr in der angemessen erscheinenden Höhe von 1.000 € (in Worten: eintausend Euro) auferlegt, weil er den nunmehr geltend gemachten Gehörsverstoß allein unter weitgehend... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:72960 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung
angenommen.
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:73487 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:73523 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung
unzulässig ist.
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:73955 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:75133 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Selbst bei Unterstellung einer der deutschen Justiz zuzurechnenden Unmöglichkeit der konfrontativen Befragung des Zeugen A. sowie der anonym gebliebenen Zeugen war das Strafverfahren in seiner Gesamtheit fair (vgl. zu den Anforderungen BVerfG... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:75166 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist mangels einer den gesetzlichen Anforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) entsprechenden Begründung unzulässig. Dem Beschwerdevortrag fehlt es an einer hinreichend substantiierten sachbezogen-argumentativen Auseinandersetzung mi... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:75195 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Der Antrag auf Zulassung eines Beistands wird abgelehnt.
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:76225 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
## Gründe
1
: Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:78829 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
: Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:78966 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.
## Gründe
1
: Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:87490 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
: Die Verfassungsbeschwerde wird, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründun... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:247876 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:318294 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Der Grundsatz der ordnungsgemäßen Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG erfordert eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und d... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:318494 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:320063 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Nachweis der Vollmacht gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt. Die Verfassungsbeschwerde wahrt nicht die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG, denn die von dem Beschwerde... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:320478 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Sie hat keine Aussicht auf Erfolg, weil ein Verfassungsverstoß nicht in einer den Anforderungen nach § 23 Absatz 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise dargelegt ist.
: Die Beschwerdeführerin beanstandet eine Adhäsionsentscheidung, durch... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:320915 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulden gehindert war, die Monatsfrist des § 93 Absatz 1 BVerfGG einzuhalten. Der Antrag, seine Krankenakte beizuziehen, entbindet den Beschwerdeführer nicht davon, einen Ver... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:322302 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Wiedereinsetzungsantrag ankäme.
: Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:322806 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
: Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:343239 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: 2. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:344163 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
## Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:356037 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bzgl des Ausschlusses eines Kandidaten von einer Bürgermeisterwahl - Tenorbegründung
## Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig
ist. Der Beschwerdeführer, der vor den Verwaltungsge... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:356050 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Steuersache
## Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mit Blick
auf die Rüge gehinderten Vortrags in der mündlichen Verhandlung und die darin enthaltene
Gehörsrüge schon den in § 90 Absatz ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:356256 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds und Funktionärs der Partei "Der III. Weg" bzgl seiner Nichtzulassung zum juristischen Referendariat - mangelnde Darlegungen zum Rechtsschutzinteresse - zudem teils unzureichende Beschwerdebegründung
## Tenor
Die Verfassungsb... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:356589 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahme ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen seine Verurteilung wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft nach Suizidbeihilfe bei einem nicht freiverantwortlich handelnden Suizidenten - mangelnde Darlegung einer Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen durch die fachg... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:356851 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung
## Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Auslegung der
Strafgesetze und ihre Anwendung auf den e... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:357143 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
## Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
## Gründe
1
: Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:361049 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
## Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
## Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:361268 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
# Nichtannahme einer ua mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer hochschulrechtlichen Sache - Tenorbegründung
## Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig,
weil sie den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Substantiier... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:361391 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Sie genügt nicht den nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG zu stellenden Darlegungsanforderungen. Im Hinblick auf die generelle Grundrechtsfähigkeit der Beschwerdeführerin lässt die Verfassungsbeschwerde ei... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:401753 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Soweit der Beschwerdeführer die Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts München vom 27. Januar 2023 und des Landgerichts München I vom 15. März 2023 begehrt, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, weil es... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:404533 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: Soweit die Beschwerdeführerin die Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidungen des Amtsgerichts München vom 27. Januar 2023 und des Landgerichts München I vom 15. März 2023 begehrt, ist die Verfassungsbeschwerde bereits deshalb unzulässig, wei... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:404643 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: 2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
## Gründe
1
: Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abge... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:478067 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: 2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
## Gründe
1
: Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3
BVerfGG ab... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:478069 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
: 2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
: 3. Von einer Begründung ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:481118 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
## Tenor
: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin inzwischen entfallen ist. Es besteht nicht in Form eines Feststellungsinteresses fort, insbesondere liegt keine konkrete Wiederholungsgefahr für die Beschwerdeführerin vor.
: Von einer weit... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | openlegaldata-court | openlegaldata-court:518764 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE000902442 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage von Unterlagen - Tenorbegründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, weil sie den Anforderungen gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht genügt. Ins... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE001032442 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
1 Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 2 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE389911001 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Umlagezahlung des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE392241101 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verweigerung der Auskunft aus Verfassungsschutzakten
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE394161101 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Ärztliches Gutachten bzgl der Dienstfähigkeiten eines Beamten
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE396331101 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG - Aufhebung durch stattgebenden Kammerbeschluss vom 25.10.2011
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE396631101 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE396651101 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE397441201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE397461201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE397491201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE397511201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme wegen Unzulässigkeit
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE397521201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE397591201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vermutung des Zugangs eines Verwaltungsakts gem § 122 Abs 2 AO 1977 - Voraussetzungen für Grundsatzzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im finanzgerichtlichen Verfahren
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE398961201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von § 8b Abs 5 KStG in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE398971201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verfassungsmäßigkeit von § 32a EStG in den 1993 bis 1996 gültigen Fassungen - Zahlungen für vorzeitigen Erbausgleich als außergewöhnliche Belastungen | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE398981201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: NATO-Truppenstatut und Einkommensteuerpflicht bei inländischem Wohnsitz | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE398991201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Kindergeld - Keine Berücksichtigung eines volljährigen Kindes bei Unterbrechung der Berufsausbildung zur Betreuung eigener Kinder | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE399001201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Anwendungsvorschrift des § 27 Abs 3 UmwStG idF vom 19.12.1997 und Zulässigkeit der Rückwirkung | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE399011201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Enteignungsentschädigung bei Wegfall der Möglichkeit, bergfreie Bodenschätze abzubauen, die sich in für einen Autobahnneubau benötigten Grundstücken befinden | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE399441201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE399771201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Straßenreinigungsgesetz für Berlin
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE399901201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Siebtes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes für Berlin
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE399911201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE400771201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Pflegeleistungen und vorweggenommene Erbfolge
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE400781201 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Straßenbaubeiträge
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE401721301 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vergabe von Presseplätzen im "NSU-Verfahren"
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Satz 1 ZPO analog). Die Verfassungsbeschwerde wird... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE402731301 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Sicherungsverfügungen des Vorsitzenden im "NSU-Prozess"
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist offensichtlich unbegründet, da Grundrechte des Beschwerdeführers erkennbar nicht verletzt sind. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass ein... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE402741301 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vergabe von Presseplätzen im "NSU-Verfahren"
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
1 Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 2 Diese Entsch... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE402751301 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Kammerbeschluss ohne Begründung: Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden einer KG
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
1 Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 2 Diese ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE402871301 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme ohne Begründung: Nichtänderung von § 5 Abs 1 S 3 GOZ durch die Verordnung zur Änderung der GOZ vom 05.12.2011
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE403241301 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Offensichtliche Unzulässigkeit einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist mangels einer den gesetzlichen Anfo... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE404741401 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - Möglichkeit erneuter Verfassungsbeschwerde nach rechtskräftigem Abschluss des Zwischenstreits gem §§ 167a Abs 3. 178 Abs 2 FamFG, §§ 386f ZPO
Die Verfassungsbeschwerde wird wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE405371401 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung - Wirkung und Reichweite des Rehabilitierungsbescheids | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE405751401 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Reichweite des Restitutionsausschlusses für Maßnahmen der Boden- und Industriereform sowie für Reparationsmaßnahmen zwischen 1945 und 1949 | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE405761401 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss: Versäumung der Zwei-Wochen-Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 93 Abs 2 S 2 BVerfGG
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da er nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG gestellt wurde. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entsc... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE406461401 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
(Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE407041401 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE407921501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Die Verfahren über die Verfassungsbeschwerden werden verbunden. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere haben die Beschwerdeführer, soweit sie sich z... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408351501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Sep... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408381501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Aufklärungspflichten der Bank bei finanziertem Immobilienerwerb
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408461501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat der Beschwerdeführer, soweit er sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Versto... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408611501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat die Beschwerdeführerin, soweit sie sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Ver... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408631501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408641501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Keine Wiedereinsetzung in die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG bei Verkennung der Zulässigkeitsanforderungen einer Verfassungsbeschwerde
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulde... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408671501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Versäumung der Monatsfrist des § 93 BVerfGG - Rechtsirrtum bei Fristberechnung lässt Verschulden der Fristversäumung nicht entfallen
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt, da der Beschwerdeführer nicht dargelegt hat, dass er ohne Verschulden gehi... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408681501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren - mangelnde Erfolgsaussichten (§ 114 S 1 ZPO) wegen Subsidiarität
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Rechtsanwalts L. wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes keine hinreic... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE408701501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss: Steuerbefreiung gem §§ 3 Abs 1 S 1 Nr 4, 4 Nr 1 GrStG als negative Staatsleistung iSd Art 140 GG, 138 WRV
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG) entspricht.... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE409161501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410401501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens - Individualisierung des Anspruchs im Güteantrag
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410411501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410461501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410701501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vorsteuerabzug bei Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Vereinsmitglieder | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410731501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen Krankheitskosten | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410741501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Nichtanwendung des § 3 Nr 3 EStG auf privatvertragliche Ablösungszahlungen | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE410771501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss: Zusprechende fachgerichtliche Entscheidung begründet für obsiegende Partei keine verfassungsrechtliche Beschwer
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist, weil die im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren erfolgreichen Beschwerdeführer durch das angegr... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE411791501 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es hier einer Entscheidung darüber bedarf, ob die Beschwerdeführerin zu 2) als Verfahrensbeiständin der Kinder deren Grundrechte im eigenen Namen im Wege der Verfassungsbeschwerde nach § 158 Abs. 4 Satz 5 ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE413651601 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ungeachtet der Frage der Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin (vgl. BVerfGK ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE414591601 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bei Überweisung des Beschwerdeführers in ein geschlossenes Pflegeheim anstelle seiner gegenwärtigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE414761601 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE414941601 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität - erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene asylrechtliche Entscheidung zur Frage der politischen Verfolgung eines Tamilen
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar be... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE414981601 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungsverträgen nach altem Recht - gespaltene Auslegung des § 8 VVG aF wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Auf den Beschluss der Kammer vom 23. Mai 2016 in den Ver... | Kammerbeschluss Ohne Begründung | rechtsprechung-bund | rechtsprechung-bund:KVRE416161601 | Kammerbeschluss ohne Begründung |
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